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Überblick

Die betriebliche Alters­versorgung im Überblick

Vorteile für Arbeitgeber

  • Sie bestimmen den Durchführungsweg: Direkt­versicherung, Pensions­kasse, Pensions­fonds, Unterstützungs­kasse oder Direktzusage
  • Die betriebliche Altersvorsorge ist auch für Geschäftsführer geeignet
  • Mit einer betrieblichen Altersvorsorge erfüllen Sie den Anspruch Ihrer Mitarbeiter auf Entgelt­umwandlung – die Beiträge gehen direkt vom Brutto­gehalt des Mitarbeiters ab (Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds)
  • Gut fürs Firmen-Image: Ihre Mitarbeiter identifizieren sich stärker mit Ihrem Unternehmen
  • Ermöglichen Sie eine Betriebsrente als Alternative oder Ergänzung zur Gehalt­serhöhung
  • Den gesetzlichen Arbeitgeber-Zuschuss umsetzen: zusätzliche Förderung für Mitarbeiter in Gehaltsgruppen unter 2.575 Euro Monatsbrutto

Vorteile für Arbeitnehmer

Auch Ihre Mitarbeiter profitieren von einer betrieblichen Altersversorgung:

  • Lebenslange, garantierte Rentenzahlungen
  • Die Beiträge sind in der Anspar­phase im Rahmen der Fördergrenzen von der Steuer und Sozial­versicherung befreit

Betriebsrentenstärkungsgesetz

Seit 2019 sind Arbeitgeber verpflichtet, bei neu abgeschlossenen Entgelt­vereinbarungen 15 Prozent des umgewandelten Entgeltes zusätzlich als Arbeitgeber­zuschuss an eine Direkt­versicherung, Pensions­kasse oder einen Pensionsfonds weiterzuleiten, soweit sie durch die Entgelt­umwandlungen Sozial­versicherungs­beiträge einsparen. Es kann durch tarif­vertragliche Regelungen davon abgewichen werden.

Die Zuschuss­pflicht gilt nicht in den Durchführungs­wegen Direktzusage und Unterstützungs­kasse. Für bereits bestehende Entgelt­umwandlungs­vereinbarungen gilt der Arbeitgeber­zuschuss in Höhe von 15 Prozent erst ab dem 01.01.2022.

Ihr nächster Schritt

Am besten bieten Sie Ihren Angestellten aktiv eine betriebliche Altersversorgung an. So beeinflussen Sie die Wahl des Durchführungs­weges und finden die für Ihr Unternehmen passende Lösung. Ihr Berater unterstützt Sie gerne.

Details

Betriebliche Altersversorgung – so geht's

Verschaffen Sie sich hier einen ersten Eindruck über die fünf Durchführungs­wege der betrieblichen Alters­versorgung.

Direktversicherung

Bei der Direktversicherung schließen Sie als Arbeitgeber für Ihren Arbeit­nehmer eine Renten­versicherung ab. So erfüllen Sie den Rechts­anspruch Ihres Arbeit­nehmers, Teile des Gehaltes in Vorsorge­beiträge umzuwandeln. Auch als Arbeitgeber können Sie finanzielle Beiträge leisten – und als Betriebs­ausgaben steuerlich absetzen. Seit 2019 beteiligen Sie sich mit einem kostenneutralen Zuschuss von 15 Prozent, den Sie aus Ihrer Sozialversicherungs­ersparnis finanzieren.

Weitere Argumente für die Direkt­versicherung:

  • Hohe Arbeitnehmerförderung durch Ersparnis von Sozial­versicherungs­beiträgen und Steuern
  • Einfache Abwicklung
  • Geringer Verwaltungsaufwand
  • Keine Auswirkungen auf die Bilanz
  • Keine Kosten zur Insolvenz­sicherung über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG)
  • Einfache Übertragung bei Arbeitgeber­wechsel

Träger ist ein Lebens­versicherer der Sparkassen-Finanzgruppe.

Pensionskasse

Wie bei der Direkt­versicherung schließen Sie als Arbeitgeber für Ihren Arbeitnehmer eine Renten­versicherung ab. So erfüllen Sie den Rechts­anspruch Ihres Arbeit­nehmers, Teile des Gehaltes in Vorsorge­beiträge umzuwandeln. Auch als Arbeitgeber können Sie finanzielle Beiträge leisten – und als Betriebs­ausgaben steuerlich absetzen. Seit 2019 beteiligen Sie sich mit einem kostenneutralen Zuschuss von 15 Prozent, den Sie aus Ihrer Sozialversicherungs­ersparnis finanzieren.

Weitere gute Argumente für die Pensionskasse:

  • Hohe Arbeitnehmerförderung durch Ersparnis von Sozial­versicherungs­beiträgen und Steuern
  • Flexible Beitragszahlung
  • Einfache Abwicklung
  • Geringer Verwaltungsaufwand
  • Keine Auswirkungen auf die Bilanz
  • Keine Kosten zur Insolvenz­sicherung über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG)
  • Einfache Übertragung bei Arbeitgeber­wechsel

Die Pensions­kasse unterliegt der staatlichen Versicherungs­aufsicht. Träger in der Sparkassen-Finanzgruppe ist die Sparkassen Pensionskasse AG.

Unterstützungskasse

Die Unterstützungs­kasse der Sparkassen-Finanzgruppe ist rechtlich selbstständig und sagt Ihren Angestellten Versorgungs­leistungen zu. Die Beiträge leisten Sie oder Ihre Mitarbeiter. In beiden Fällen führen Sie als Arbeitgeber die Beiträge an die Unterstützungs­kasse ab.
Die Entgelt­umwandlung ist während der Ansparzeit für Ihre Angestellten steuerfrei. Es gibt kaum Einschränkungen bei der Höhe der Beträge.

Als Arbeitgeber sparen Sie Lohn­nebenkosten: Beiträge durch Entgelt­umwandlung sind innerhalb bestimmter Grenzen sozial­versicherungs­frei – arbeitgeber­finanzierte Beiträge gar in unbegrenzter Höhe.

Gerade für die Alters­versorgung von GmbH-Gesellschafter-Geschäfts­führern eignet sich die rückgedeckte Unterstützungs­kasse, wenn keine Bilanzauswirkungen gewünscht sind.

Weitere gute Argumente für die rückgedeckte Unterstützungs­kasse:

  • Kaum Einschränkungen bei der Höhe der Beiträge
  • Kombinierbar mit der Direkt­versicherung
  • Kongruente Rückdeckung, d.h. die Versorgungs­zusage ist ausfinanziert
  • Im Insolvenzfall sind die Ansprüche der Arbeitnehmer über den Pensions
  • Sicherungs-Verein (PSVaG) geschützt
Pensionsfonds

Der Pensionsfonds ist eine externe Versorgungs­einrichtung. Er bietet Unternehmen aller Branchen innovative Versorgungs­konzepte und nutzt die Chancen der Kapital­märkte.

Träger in der Sparkassen-Finanzgruppe ist die Sparkassen-Pensionsfonds AG, die sich auf die Auslagerung von unmittelbaren Pensions­verpflichtungen von sehr großen Kollektiven spezialisiert hat.

Weitere gute Argumente für Pensionsfonds:

  • Hebung Steuervorteile beim Unternehmen
  • Steuer- und Handelsbilanz werden dauerhaft entlastet
  • Im Insolvenzfall sind die Ansprüche der Arbeitnehmer über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) geschützt
  • Kosten­ersparnis durch niedrigen PSVaG-Beitrag (Pensionsfonds nur 20 Prozent)
  • Der Pensionsfonds übernimmt die Verwaltung der Leistungs­empfänger

Anmerkung: Auslagerungen auf den Pensions­fonds werden nicht mehr für einzelne GmbH-Gesellschafter-Geschäfts­führern angeboten, sondern nur noch für große Kollektive.

Direktzusage

Die Direktzusage – auch Pensions­zusage genannt – wird in Unternehmen vor allem Geschäftsführern und leitenden Angestellten angeboten. Insbesondere bei GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern (GGF), die zugleich Geschäftsführer einer GmbH und Gesellschafter des Unternehmens sind, ist dieser Weg der betrieblichen Altersversorgung weit verbreitet.

Sie als Arbeitgeber sind selbst Träger der betrieblichen Altersversorgung und sagen Ihrem Mitarbeiter Versorgungs­leistungen zu. Hierfür bilden Sie Rückstellungen in der Bilanz, die sich gewinn­mindernd auswirken.

Ihre Pensions­verpflichtungen finanzieren Sie zum Beispiel über eine Rückdeckungs­versicherung und/oder eine Fondslösung. Die Beiträge zur Rückdeckung der Pensions­verpflichtung sind Betriebsausgaben. Das für die Rückdeckung zweck­gebundene Vermögen auf der Aktivseite der Handelsbilanz wird mit den Verpflichtungen auf der Passivseite saldiert.

Die Finanzierung der Direktzusage erfolgt in der Regel durch Sie als Arbeitgeber – und ist auch per Entgelt­umwandlung möglich. Das heißt: Gehalts­bestandteile des Mitarbeiters bzw. GGF können innerhalb bestimmter Grenzen in die betriebliche Altersversorgung einfließen.

Weitere gute Argumente für die Direktzusage:

  • Kaum Einschränkungen bei der Höhe der Beiträge
  • Auch hohe Versorgungs­ansprüche (bei entsprechend hohen Einkommen) lassen sich abdecken
  • Leistungs­umfang flexibel gestalten
  • Direktzusage löst zunächst keine Lohnsteuer­pflicht aus – erst fällige Ansprüche sind für den Mitarbeiter bzw. GGF steuer­pflichtig (nachgelagerte Besteuerung)
  • Im Insolvenzfall sind die Ansprüche der Arbeitnehmer über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) geschützt
FAQ

Antworten auf Ihre Fragen zum Betriebsrenten­stärkungs­gesetz

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Betriebsrente (kurz BRSG) legt der Gesetzgeber die Grundlage für eine attraktive Vorsorgelösung für alle Arbeitnehmer. Lesen Sie hier die wichtigsten Änderungen und Neuerungen in der betrieblichen Altersversorgung.

Wieso gibt es das Betriebsrentenstärkungsgesetz?

Das Gesetz bringt deutliche Verbesserungen in der betrieblichen Altersversorgung. Und zwar nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Arbeitgeber. Auch kleine und mittlere Unternehmen können ihrer Belegschaft jetzt eine Betriebsrente anbieten, die unterm Strich für alle attraktiv ist. Mit dem BRSG wird die betriebliche Altersversorgung für Sie ökonomischer und ist mit weniger Risiko verbunden.

Was bedeutet das BRSG für meine Firma?

Das Wichtigste für Arbeitgeber im Überblick

  • Der Staat unterstützt Sie, wenn Sie Mitarbeitern (Bruttogehalt bis 2.575 Euro im Monat) zur betrieblichen Altersversorgung einen Zuschuss von mindestens 240 Euro bis 960 Euro im Jahr zahlen. Sie bekommen 30 Prozent über die Lohnsteuer erstattet.
  • Schließen Ihre Angestellten eine Betriebsrente durch Gehaltsumwandlung ab, beteiligen Sie sich seit 2019 mit einem Zuschuss von 15 Prozent, den Sie über die Einsparung bei der Sozialversicherung finanzieren.
  • Einen großen Vorteil haben Firmen jetzt bei tarifvertraglich geregelten Betriebsrenten: Arbeitgeber garantieren nicht länger Betrieb­srenten in bestimmter Höhe, sondern nur die Zahlung von Beiträgen, die in die betriebliche Altersversorgung fließen.
  • In Betrieben mit Tarifvertrag kehrt das sogenannte „Opting out“ Bewährtes um: Nur Arbeitnehmer, die aktiv widersprechen, nehmen nicht an der Gehaltsumwandlung teil. Bisher mussten sich Beschäftigte aktiv für den Abschluss einer betrieblichen Altersversorgung entscheiden.
Was bedeutet das BRSG für Arbeitnehmer?

Das Wichtigste für Arbeitnehmer auf einen Blick

  • Alle Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung gibt es weiterhin.
  • Der Anspruch auf eine Gehaltsumwandlung bleibt. Neu ist, dass es ab 2019 unter Umständen einen Zuschuss vom Arbeitgeber gibt.
  • In Zukunft können Arbeitnehmer mehr Geld steuerfrei in eine Direktversicherung einzahlen. Statt bisher 4 Prozent sind 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei möglich.
  • Wenn Mitarbeiter im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung „riestern“, ist die Leistung im Alter sozialversicherungsfrei. Außerdem wurden die Zulagen von 154 Euro auf 175 Euro jährlich erhöht.
  • Renten aus der betrieblichen Altersversorgung werden nicht mehr vollständig auf die staatliche Grundsicherung angerechnet. Zum ersten Mal gibt es einen Freibetrag von bis zu rund 200 Euro pro Monat.
  • Keine Nachteile bei längerer Krankheit oder Elternzeit: Beitragsfreie Zeiten können bei Wiederaufnahme einer Beschäftigung nachgezahlt werden.
Ihr nächster Schritt

Am besten bieten Sie Ihren Angestellten aktiv eine betriebliche Altersversorgung an. So beeinflussen Sie die Wahl des Durchführungs­weges und finden die für Ihr Unternehmen passende Lösung. Ihr Berater unterstützt Sie gerne.

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